Einbürgerungstest Bayern
Im Test bekommst du 3 der folgenden 10 Fragen zu Bayern — dazu 30 allgemeine Fragen. Hier stehen alle 10 Landesfragen mit der richtigen Antwort und einer kurzen Erklärung, und unten kannst du den ganzen Test für Bayern üben.
Bayern ist mit rund 70.000 Quadratkilometern das flächengrößte deutsche Bundesland und trägt offiziell den Titel Freistaat. Landeshauptstadt und Sitz von Landtag und Staatsregierung ist München. Das Land gliedert sich traditionell in sieben Regierungsbezirke, von Oberbayern bis Unterfranken, worauf auch die Landesfrage nach einem bayerischen Landkreis anspielt.
Die 10 Fragen zu Bayern

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Das kleine bayerische Staatswappen zeigt einen weiß-blau schräg gerauteten Herzschild. Die Wittelsbacher übernahmen dieses Rautenmuster 1247 als Stammwappen, nachdem es zuvor den Grafen von Bogen gedient hatte. Das große Staatswappen ergänzt dazu unter anderem den bayerischen Löwen und den blauen Panther der altbayerischen Regierungsbezirke.
- aPrignitz
- bRhein-Sieg-Kreis
- cNordfriesland
- dAltötting✓
Der Landkreis Altötting liegt in Oberbayern im Inntal an der Grenze zu Österreich, Kreisstadt ist Altötting. Die übrigen Optionen liegen in anderen Bundesländern: Prignitz gehört zu Brandenburg, der Rhein-Sieg-Kreis zu Nordrhein-Westfalen und Nordfriesland zu Schleswig-Holstein.
- a3
- b4
- c5✓
- d6
Nach Artikel 16 der Bayerischen Verfassung wird der Landtag für fünf Jahre gewählt; bis zu einer Verfassungsänderung 1998 betrug die Wahlperiode noch vier Jahre. Neuwahlen finden frühestens 59 und spätestens 62 Monate nach der letzten Landtagswahl statt.
- a14
- b16
- c18✓
- d20
Bei Kommunalwahlen in Bayern muss man am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben; geregelt ist dies im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG). Damit gehört Bayern neben Hessen und Sachsen zu den wenigen Ländern, die – anders als etwa Baden-Württemberg – kein Kommunalwahlrecht ab 16 kennen.
- ablau-weiß-rot
- bweiß-blau✓
- cgrün-weiß-rot
- dschwarz-gelb
Die Landesflagge Bayerns ist weiß-blau gehalten, in Rauten- oder Streifenform. Die Farben gehen auf das weiß-blaue Rautenwappen der Wittelsbacher zurück, das diese 1247 von den Grafen von Bogen übernahmen und das bis heute das Staatswappen prägt.
- abeim Ordnungsamt der Gemeinde
- bbei der Landeszentrale für politische Bildung✓
- cbei der Verbraucherzentrale
- dbei den Kirchen
Über politische Themen informiert in Bayern die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit mit Sitz in München. Sie ist eine überparteiliche Einrichtung des Freistaats und bietet Publikationen, Veranstaltungen und Bildungsangebote zu politischen Themen an.
- aIngolstadt
- bRegensburg
- cNürnberg
- dMünchen✓
München ist die Landeshauptstadt Bayerns und Sitz von Landtag und Staatsregierung. Die Stadt ist zugleich die drittgrößte Deutschlands; die genannten Alternativen Ingolstadt, Regensburg und Nürnberg sind bedeutende bayerische Städte, aber nicht die Landeshauptstadt.

- a1
- b2
- c3
- d4✓
Bayern liegt im Südosten Deutschlands und ist mit Abstand das flächengrößte Bundesland. Es grenzt im Süden an Österreich, im Osten an Tschechien sowie an Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Sachsen und ist auf einer Deutschlandkarte am ausgedehnten Gebiet rechts unten erkennbar.
- aErste Ministerin / Erster Minister
- bPremierministerin / Premierminister
- cBürgermeisterin / Bürgermeister
- dMinisterpräsidentin / Ministerpräsident✓
Trotz des Titels Freistaat trägt der Regierungschef Bayerns die in allen deutschen Flächenländern übliche Bezeichnung Ministerpräsidentin beziehungsweise Ministerpräsident. Eine eigene bayerische Amtsbezeichnung wie „Premierminister“ existiert nicht.
- aJustizministerin / Justizminister
- bAußenministerin / Außenminister✓
- cFinanzministerin / Finanzminister
- dInnenministerin / Innenminister
Ein Außenministerium gibt es auf Landesebene nicht, auch nicht in Bayern, denn auswärtige Angelegenheiten sind nach Artikel 32 des Grundgesetzes Sache des Bundes. Finanz-, Justiz- und Innenministerium zählen dagegen zu den regulären bayerischen Staatsministerien.
Probetest für Bayern üben
Wähle dein Bundesland und starte den Probetest — wie im echten Test: 33 Fragen, 60 Minuten, bestanden ab 17 richtigen Antworten.
Einbürgerung in Bayern: zuständige Behörde
In Bayern ist die Kreisverwaltungsbehörde am Wohnort für Einbürgerungsanträge zuständig: in den Landkreisen das Landratsamt mit seiner Staatsangehörigkeitsstelle, in kreisfreien Städten die jeweilige Stadtverwaltung. Über die sogenannte Anspruchseinbürgerung entscheiden diese Behörden eigenständig. Der Antrag kann online über das BayernPortal gestellt oder in Papierform bei der Kreisverwaltungsbehörde eingereicht werden, wo auch die Vordrucke erhältlich sind. Das Bayerische Staatsministerium des Innern informiert ergänzend über Voraussetzungen und Ablauf.
Häufige Fragen zum Einbürgerungstest in Bayern
Wo mache ich den Einbürgerungstest in Bayern?
Der Test wird bei zugelassenen Testzentren abgelegt, in der Regel Volkshochschulen oder Sprachschulen vor Ort. Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde oder die Volkshochschule vor Ort nennt die verfügbaren Termine.
Welche Behörde ist in Bayern für die Einbürgerung zuständig?
Zuständig ist die Kreisverwaltungsbehörde am Wohnort: das Landratsamt in Landkreisen oder die Stadtverwaltung in kreisfreien Städten. Anträge lassen sich online über das BayernPortal oder in Papierform stellen.
Wie viele Landesfragen zu Bayern kommen im Einbürgerungstest dran?
Von den 10 amtlichen Landesfragen zu Bayern werden im Test 3 zufällig ausgewählt und zusammen mit 30 bundeseinheitlichen Fragen zu insgesamt 33 Fragen kombiniert.
Was kostet der Einbürgerungstest in Bayern?
Die Teilnahme kostet bundesweit einheitlich 25 Euro, das gilt auch für Testzentren in Bayern.
Warum heißt es „Freistaat Bayern“ und nicht „Land Bayern“?
„Freistaat“ ist lediglich eine traditionelle, historisch begründete Zusatzbezeichnung für eine Republik; rechtlich ist Bayern wie Sachsen und Thüringen ein ganz normales deutsches Bundesland mit denselben Kompetenzen.
Einbürgerungstest in anderen Bundesländern
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Gesamtfragenkatalog zum Test „Leben in Deutschland“ und zum „Einbürgerungstest“, Stand 07.05.2025.