Einbürgerungstest Sachsen

Im Test bekommst du 3 der folgenden 10 Fragen zu Sachsen — dazu 30 allgemeine Fragen. Hier stehen alle 10 Landesfragen mit der richtigen Antwort und einer kurzen Erklärung, und unten kannst du den ganzen Test für Sachsen üben.

Sachsen ist einer von drei deutschen Freistaaten und liegt im Südosten Deutschlands, angrenzend an Polen, Tschechien sowie an die Bundesländer Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Bayern. Landeshauptstadt und Sitz des Landtags ist Dresden. Die Bezeichnung „Freistaat“ reicht bis in die Zeit nach 1918 zurück und wurde 1990 bei der Wiedergründung des Landes bewusst wieder aufgegriffen.

Die 10 Fragen zu Sachsen

1
Welches Wappen gehört zum Freistaat Sachsen?
Abbildungen zu Aufgabe 1
  1. aBild 1
  2. bBild 2
  3. cBild 3
  4. dBild 4✓

Das sächsische Landeswappen zeigt einen Schild, der neunmal waagerecht in Schwarz und Gold geteilt ist, überzogen von einem schräg verlaufenden grünen Rautenkranz. Es geht auf das Herzogsgeschlecht der Askanier zurück und wurde vom Freistaat 1990 als Landeswappen wieder übernommen. Nur diese schwarz-goldene Teilung mit dem grünen Rautenkranz gehört zu Sachsen, andere abgebildete Wappen stammen aus anderen Bundesländern.

2
Welches ist ein Landkreis in Sachsen?
  1. aVogtlandkreis✓
  2. bAltötting
  3. cUckermark
  4. dNordfriesland

Der Vogtlandkreis liegt im äußersten Südwesten Sachsens und grenzt an Bayern, Thüringen und Tschechien; Kreisstadt ist Plauen. Die übrigen Antwortoptionen liegen in anderen Bundesländern: Altötting in Bayern, die Uckermark in Brandenburg und Nordfriesland in Schleswig-Holstein. Nur der Vogtlandkreis gehört zu Sachsen.

3
Für wie viele Jahre wird der Landtag in Sachsen gewählt?
  1. a3
  2. b4
  3. c5✓
  4. d6

Der Sächsische Landtag wird für eine Wahlperiode von fünf Jahren gewählt, das legt Artikel 44 der Verfassung des Freistaates Sachsen fest. Nach Ablauf der fünf Jahre finden Neuwahlen statt, sofern der Landtag nicht vorzeitig aufgelöst wird. Auch die sächsischen Kommunalparlamente werden für fünf Jahre gewählt.

4
Ab welchem Alter darf man in Sachsen bei Kommunalwahlen wählen?
  1. a14
  2. b16
  3. c18✓
  4. d20

Bei Kommunalwahlen darfst du in Sachsen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr wählen; anders als in vielen anderen Bundesländern gilt hier kein abgesenktes Wahlalter von 16 Jahren. Auch bei Landtagswahlen liegt die Altersgrenze in Sachsen bei 18 Jahren.

5
Welche Farben hat die Landesflagge von Sachsen?
  1. ablau-weiß-rot
  2. bweiß-grün✓
  3. cgrün-weiß-rot
  4. dschwarz-gelb

Die Landesflagge Sachsens besteht aus zwei gleich breiten waagerechten Streifen in Weiß und Grün und unterscheidet sich damit bewusst vom schwarz-goldenen Landeswappen mit dem Rautenkranz. Wappen und Flagge folgen in Sachsen unterschiedlichen Farbtraditionen und werden offiziell nebeneinander geführt.

6
Wo können Sie sich in Sachsen über politische Themen informieren?
  1. abei der Landeszentrale für politische Bildung✓
  2. bbeim Ordnungsamt der Gemeinde
  3. cbei den Kirchen
  4. dbei der Verbraucherzentrale

Über politische Themen kannst du dich in Sachsen bei der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung informieren, die mit Sitz in Dresden seit 1991 überparteilich arbeitet. Sie bietet Veranstaltungen, Publikationen und Online-Angebote zu Staat, Geschichte und Gegenwart an. Ordnungsamt, Kirchen und Verbraucherzentrale übernehmen diese Aufgabe nicht.

7
Die Landeshauptstadt von Sachsen heißt …
  1. aLeipzig
  2. bDresden✓
  3. cChemnitz
  4. dZwickau

Die Landeshauptstadt des Freistaats Sachsen ist Dresden, hier tagen der Landtag und die Staatsregierung. Leipzig ist zwar die einwohnerstärkste Stadt Sachsens, aber nicht die Hauptstadt; Chemnitz und Zwickau sind ebenfalls große Städte ohne Hauptstadtfunktion.

8
Welches Bundesland ist Sachsen?
Abbildungen zu Aufgabe 8
  1. a1
  2. b2
  3. c3
  4. d4✓

Sachsen liegt im Südosten Deutschlands und grenzt im Osten an Polen, im Süden an Tschechien sowie an die Bundesländer Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Bayern. Auf einer Deutschlandkarte erkennst du es an dieser Grenzlage zu zwei Nachbarstaaten und an der Nachbarschaft zu Sachsen-Anhalt im Norden.

9
Wie nennt man die Regierungschefin / den Regierungschef in Sachsen?
  1. aErste Ministerin / Erster Minister
  2. bPremierministerin / Premierminister
  3. cBürgermeisterin / Bürgermeister
  4. dMinisterpräsidentin / Ministerpräsident✓

Die Regierungschefin oder der Regierungschef eines deutschen Bundeslandes wird in Sachsen wie in fast allen Flächenländern Ministerpräsidentin oder Ministerpräsident genannt. Sie oder er wird vom Landtag gewählt und leitet die Staatsregierung. Die Bezeichnungen „Premierminister“ oder „Erster Minister“ werden in Deutschland nicht verwendet.

10
Welche Ministerin / welchen Minister hat Sachsen nicht?
  1. aJustizministerin / Justizminister
  2. bAußenministerin / Außenminister✓
  3. cFinanzministerin / Finanzminister
  4. dInnenministerin / Innenminister

Ein eigenes Außenministerium gibt es in Sachsen nicht, denn Außenpolitik ist in Deutschland Aufgabe des Bundes und nicht der Länder. Sachsen hat stattdessen unter anderem ein Justiz-, ein Finanz- und ein Innenministerium. Deshalb ist die Außenministerin bzw. der Außenminister die richtige Antwort auf die Frage, welches Ministerium es in Sachsen nicht gibt.

Probetest für Sachsen üben

Wähle dein Bundesland und starte den Probetest — wie im echten Test: 33 Fragen, 60 Minuten, bestanden ab 17 richtigen Antworten.

Einbürgerung in Sachsen: zuständige Behörde

Für Einbürgerungsanträge sind in Sachsen die Landkreise und die drei kreisfreien Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz zuständig: Wer in einem Landkreis wohnt, wendet sich an das dortige Landratsamt, wer in einer der drei Großstädte lebt, an die jeweilige Stadtverwaltung. Den Antrag stellst du bei der für deinen Wohnort zuständigen Einbürgerungsbehörde; unterschrieben werden muss er dort persönlich. Über das Bürgerserviceportal Amt24 findest du die passende Behörde und erste Informationen zum Ablauf. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr kannst du den Antrag selbst stellen.

Häufige Fragen zum Einbürgerungstest in Sachsen

Wo mache ich den Einbürgerungstest in Sachsen?

Den Einbürgerungstest legst du bei einem zugelassenen Testzentrum ab, meist an einer Volkshochschule oder Sprachschule in deiner Nähe. Die Testgebühr beträgt bundesweit einheitlich 25 Euro.

Welche Behörde ist in Sachsen für die Einbürgerung zuständig?

Zuständig ist je nach Wohnort das Landratsamt deines Landkreises oder die Stadtverwaltung von Dresden, Leipzig bzw. Chemnitz. Über das Portal Amt24 findest du die konkret zuständige Einbürgerungsbehörde.

Wie viele Landesfragen zu Sachsen kommen im Einbürgerungstest dran?

Von den 33 Fragen im Test sind 30 allgemeine Fragen zu Deutschland und 3 spezifische Landesfragen zu Sachsen, ausgewählt aus dem hier vorgestellten Katalog von 10 Fragen.

Was ist der Unterschied zwischen Wappen und Flagge von Sachsen?

Das Wappen zeigt den schwarz-goldenen Schild mit grünem Rautenkranz, die Flagge dagegen ist weiß-grün gestreift. Beide werden offiziell nebeneinander als Hoheitszeichen des Freistaats geführt.

Warum heißt Sachsen „Freistaat“?

Die Bezeichnung Freistaat wurde erstmals 1918 nach dem Ende der Monarchie verwendet und 1990 bei der Wiedergründung des Landes bewusst wieder aufgenommen. Rechtlich ist ein Freistaat ein ganz normales Bundesland, der Titel ist eine traditionelle Selbstbezeichnung.

Einbürgerungstest in anderen Bundesländern

Alle 300 allgemeinen Fragen mit Antworten →

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Gesamtfragenkatalog zum Test „Leben in Deutschland“ und zum „Einbürgerungstest“, Stand 07.05.2025.