Einbürgerungstest Berlin
Im Test bekommst du 3 der folgenden 10 Fragen zu Berlin — dazu 30 allgemeine Fragen. Hier stehen alle 10 Landesfragen mit der richtigen Antwort und einer kurzen Erklärung, und unten kannst du den ganzen Test für Berlin üben.
Berlin ist die Bundeshauptstadt und zugleich einer von nur drei deutschen Stadtstaaten, in denen Land und Gemeinde dieselbe Verwaltungseinheit bilden. Die Stadt gliedert sich in zwölf Bezirke mit eigenen Bezirksverordnetenversammlungen, Landesparlament ist das Abgeordnetenhaus. An der Spitze des Senats steht die Regierende Bürgermeisterin oder der Regierende Bürgermeister statt einer Ministerpräsidentin oder eines Ministerpräsidenten.
Die 10 Fragen zu Berlin

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Das Landeswappen Berlins zeigt im silbernen Schild einen aufgerichteten schwarzen Bären mit roter Zunge und roten Krallen, darüber eine goldene Laubkrone mit einem Mauerkrone-Stirnreif und einem eingelassenen Tor. Der Bär ist seit 1280 ununterbrochen Wappentier der Stadt; seine heutige, unbezähmte Gestalt ohne Halsband setzte sich erst im späten 19. Jahrhundert durch.
- aAltona
- bPrignitz
- cPankow✓
- dMecklenburgische Seenplatte
Pankow ist einer der zwölf Berliner Bezirke und liegt im Nordosten der Stadt, grenzend an die brandenburgischen Landkreise Oberhavel und Barnim. Die falschen Optionen liegen an anderen Orten: Altona ist ein Bezirk Hamburgs, Prignitz und die Mecklenburgische Seenplatte sind Landkreise in Brandenburg beziehungsweise Mecklenburg-Vorpommern.
- a3
- b4
- c5✓
- d6
Das Abgeordnetenhaus als Landesparlament Berlins wird für fünf Jahre gewählt. Diese Wahlperiode ist in der Verfassung von Berlin festgelegt und entspricht damit der in den meisten deutschen Flächenländern üblichen Dauer.
- a14
- b16✓
- c18
- d20
Wahlberechtigt für die Bezirksverordnetenversammlungen sind nach Artikel 70 Absatz 1 der Verfassung von Berlin bereits alle, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Berlin wohnen. Dieselbe Altersgrenze gilt inzwischen auch für die Wahl zum Abgeordnetenhaus.
- ablau-weiß-rot
- bweiß-rot✓
- cgrün-weiß-rot
- dschwarz-gold
Die Landesflagge Berlins ist weiß-rot gehalten und zeigt den schwarzen Bären auf weißem Grund mit einem roten Balken. Die Farbe Rot verweist auf die historische Verbindung zu Brandenburg und Preußen, deren Wappentier der Berliner Bär lange begleitete.
- abeim Ordnungsamt der Gemeinde
- bbei den Kirchen
- cbei der Verbraucherzentrale
- dbei der Landeszentrale für politische Bildung✓
Über politische Themen kann man sich in Berlin bei der Berliner Landeszentrale für politische Bildung informieren, einer überparteilichen Einrichtung des Landes mit Besucherzentrum im Amerika Haus an der Hardenbergstraße. Sie bietet Veranstaltungen, Publikationen und Beratung zu politischen Themen an.
- aBerlin✓
- bSaarland
- cBrandenburg
- dHessen
Berlin ist neben Hamburg und Bremen einer von drei deutschen Stadtstaaten, in denen die Stadt zugleich ein eigenes Bundesland bildet. Saarland, Brandenburg und Hessen sind dagegen Flächenländer mit mehreren kreisfreien Städten und Landkreisen.

- a1
- b2
- c3
- d4✓
Berlin liegt im Osten Deutschlands und ist als Stadtstaat vollständig vom Bundesland Brandenburg umschlossen, ohne selbst zu Brandenburg zu gehören. Auf einer Deutschlandkarte erkennt man Berlin daher als kleine, abgegrenzte Fläche mitten in Brandenburg.
- aMinisterpräsidentin / Ministerpräsident
- bOberbürgermeisterin / Oberbürgermeister
- cPräsidentin / Präsident des Senates
- dRegierende Bürgermeisterin / Regierender Bürgermeister✓
Die Regierungschefin oder der Regierungschef des Stadtstaates Berlin trägt die besondere Bezeichnung Regierende Bürgermeisterin beziehungsweise Regierender Bürgermeister und leitet den Senat. Diese Amtsbezeichnung unterscheidet Berlin von den Flächenländern, wo die Regierungschefs Ministerpräsidentin oder Ministerpräsident heißen.
- aFinanzsenatorin / Finanzsenator
- bInnensenatorin / Innensenator
- cSenatorin / Senator für Außenbeziehungen✓
- dJustizsenatorin / Justizsenator
Eine Senatorin oder einen Senator für Außenbeziehungen kennt der Berliner Senat nicht, denn auswärtige Angelegenheiten sind nach Artikel 32 des Grundgesetzes Sache des Bundes. Zu den Senatsverwaltungen zählen stattdessen unter anderem Inneres, Finanzen und Justiz.
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Einbürgerung in Berlin: zuständige Behörde
Seit Januar 2024 ist für alle Einbürgerungen in Berlin zentral das Landesamt für Einwanderung (LEA) zuständig, unabhängig davon, in welchem Bezirk man wohnt. Zuvor lag die Zuständigkeit bei den einzelnen Bezirksämtern; die Bündelung soll die Verfahren beschleunigen. Anträge werden ausschließlich online über das Portal des LEA gestellt, eine formlose Antragstellung in Papierform ist nicht mehr vorgesehen. Für Sonderfälle wie die Wiedereinbürgerung früherer Deutscher nimmt die Abteilung S des Landesamts auch postalische Anträge entgegen.
Häufige Fragen zum Einbürgerungstest in Berlin
Wo mache ich den Einbürgerungstest in Berlin?
Der Test wird an zugelassenen Testzentren abgelegt, meist Volkshochschulen der Bezirke. Auskunft über Termine gibt die jeweilige Volkshochschule oder das Landesamt für Einwanderung.
Welche Behörde ist in Berlin für die Einbürgerung zuständig?
Anträge werden ausschließlich online über das Portal des LEA gestellt.
Wie viele Landesfragen zu Berlin kommen im Einbürgerungstest dran?
Von den 10 amtlichen Landesfragen zu Berlin werden 3 zufällig ausgewählt und mit 30 bundesweit einheitlichen Fragen zu insgesamt 33 Fragen kombiniert.
Was kostet der Einbürgerungstest?
Die Teilnahme kostet bundesweit einheitlich 25 Euro, unabhängig vom Testzentrum in Berlin.
Warum gibt es in Berlin Fragen zu Bezirken statt zu Landkreisen?
Weil Berlin als Stadtstaat keine Landkreise, sondern zwölf Bezirke mit eigenen Bezirksverordnetenversammlungen hat. Die Landesfragen spiegeln diese Besonderheit wider, etwa mit der Frage nach dem Bezirk Pankow.
Einbürgerungstest in anderen Bundesländern
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Gesamtfragenkatalog zum Test „Leben in Deutschland“ und zum „Einbürgerungstest“, Stand 07.05.2025.